Waagen zur Bestimmung des Körpergewichtes bei der Ausübung der Heilkunde aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung dürfen in Deutschland nach der Eichordnung und in Österreich nach dem Maß- und Eichgesetz nur in Betrieb genommen, verwendet oder bereit gehalten werden, wenn sie geeicht sind.
Dies gilt auch für Babywaagen.
Die Eichgültigkeitsdauer beträgt in Deutschland 4 Jahre zum Jahresende.
In Österreich beträgt die Nacheichfrist 2 Jahre zum Jahresende.
Geeichte Babywaagen erhalten Sie hier.